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Die Allergeninformation wird auch in der Schweiz immer wichtiger!

Das Gesetz [WM1]  und die damit verbundenen Verordnungen regeln die Allergeninformation.

Die 14 definierten Hauptallergene müssen auch bei losen (d. h. unverpackt) abgegebenen Lebensmitteln und Speisen gekennzeichnet werden.

Was bedeutet dies für deine Küche?

  • Für alle Speisen, die du in deinem Betrieb servierst, musst du die allergenen Zutaten schriftlich anführen und deine Gäste auf Nachfrage darüber informieren.
     

Was bedeutet genau „schriftlich anführen“?

  • Das heisst, dass die verwendeten Zutaten mit den enthaltenen Allergenen schriftlich dokumentiert werden (z.B. in Rezepten), damit die aktuellen Informationen auf Nachfrage korrekt an deine Gäste weitergegeben werden können.
     

Schriftliche oder mündliche Auskunft?

Über in Speisen enthaltene Allergene muss eigentlich vor der Bestellung informiert werden. Unter folgenden Bedingungen kann von Schriftlichkeit abgesehen werden:

  • Gut sichtbarer, schriftlicher Hinweis im Betrieb (z.B. über Aushang im Betrieb, Speisekarte, usw.), so dass die Gäste bei Informationsbedarf bzgl. Allergenen nachfragen können.
  • Deinem Personal liegen alle schriftliche Informationen über in den Speisen enthaltene Allergene vor oder fachkundiges Personal kann gezielte Fragen der Gäste unmittelbar beantworten. 

Quellen: Neufassung Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), Art. 39 Abs. 1, Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), Art. 5

 

Hast du noch Fragen?

Unilever unterstützt dich auch weiterhin umfassend bei dem Thema Allergeninformation.
Wende dich bei Fragen gerne an deinen Betreuer.

 

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