AKTIONSBEDINGUNGEN Unternehmensgewinnspiel „Aromat Snowboard“
Für das UFS Gewinnspiel „Aromat Snowboard Gewinnspiel“ (im Folgenden „Aktion“) gelten die folgenden Aktionsbedingungen:
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist die Unilever Schweiz GmbH, Bahnhofstrasse 19, 8240 Thayngen, Schweiz (im Folgenden: „UNILEVER“).
2. Teilnahme
2.1 Die Aktion startet am 01.10.2024. Teilnahmeschluss ist am 31.10.2024 um 23:59 Uhr.
2.2 Die Teilnahme erfolgt durch Ausfüllen eines Teilnehmerformulars auf der UFS-Website für die Schweiz: https://www.unileverfoodsolutions.ch/de/unsere-marken/knorr-professional/aromat-gewinnspiel.html mit folgenden Feldern
- E-Mail-Adresse des Anmelders
- Vorname des Anmelders
- Nachname des Anmelders
- Name des teilnehmenden Gastronomie-Unternehmens
- Anschrift des teilnehmenden Gastronomie-Unternehmens
- Anmeldung zum UFS-Newsletter
2.3 Zur Teilnahme an der Aktion sind nur Unternehmen und nicht einzelne Mitarbeiter persönlich berechtigt.
Teilnahmeberechtigt sind nur privatrechtlich geführte Gastronomie-Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Staatsunternehmen, Unternehmen mit staatlicher Beteiligung, sonstige öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen sowie Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Mitarbeiter, der im Anmeldeformular als Ansprechpartner (Anmelder) genannt ist, darf weder Amtsträger noch eine sonst für den öffentlichen Dienst verpflichtete Person sein oder sonst Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Er muss zudem volljährig sein. Sämtliche an der Entwicklung/Durchführung der Aktion beteiligten Unternehmen (z.B. Agenturen, Berater, Lieferanten etc.) sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der:die Mitarbeiter:in, der die Anmeldung für das Unternehmen vornimmt, bestätigt, dass er:sie im Namen des Unternehmens und mit Zustimmung des Geschäftsinhabers oder eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers für das Unternehmen an der Aktion teilnimmt. Er:sie bestätigt ferner, dass die Teilnahme und eine eventuelle spätere Entgegennahme des Preises nicht gegen die unternehmensinternen Compliance-Richtlinien verstossen.
Für die Entgegennahme des Preises für das Unternehmen im Falle des Gewinns ist ebenfalls eine vorherige Zustimmung des Geschäftsinhabers oder eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers erforderlich. Bei fehlender Zustimmung verfällt der Gewinn und es wird ein neues Gewinnerunternehmen ausgelost.
2.4 UNILEVER ist berechtigt, Teilnehmer:innen von der Aktion auszuschliessen, die den Teilnahmevorgang oder die Internetseite manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Aktionsbedingungen oder gegen die guten Sitten verstossen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, die Aktion zu beeinflussen.
2.5 Es darf nur einmal pro Unternehmen an der Aktion teilgenommen werden. Im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung werden unter allen teilnehmenden Unternehmen folgende Gewinne verlost:
Pro Gewinnerunternehmen 1 von 3 Aromat-Snowboard (inkl. Bindung). Die Beschreibungen und Illustrationen der Gewinne sind unverbindlich.
2.6 Die Ermittlung der Gewinnerunternehmen erfolgt 1-2 Wochen nach Aktionsende. Das jeweilige Gewinnerunternehmen wird zeitnah über eine gesonderte E-Mail oder telefonisch, über den Gewinn informiert. Meldet sich das Gewinnerunternehmen nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von jeweils 2 Tagen nicht, wird einmalig ein neues Gewinnerunternehmen ausgelost.
2.7 Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschliesslich an vom Gewinnerunternehmen benannte Mitarbeiter:innen. Ein Umtausch, Erstattung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
3. Gewährleistung, Rechteeinräumung, Freistellung
3.1 Der Teilnehmer versichert, dass er berechtigt ist, die Informationen hochzuladen und durch das Hochladen der Informationen nicht gegen geltendes Recht, Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Namensrechte Dritter) sowie Persönlichkeitsrechte Dritter verstösst.
3.2 Der Teilnehmer stellt UNILEVER von allen Ansprüchen frei, die aufgrund der von ihm hochgeladenen Informationen von Dritten wegen der Verletzung irgendwelcher Urheberrechte, urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstiger Rechte erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten für eine notwendige und angemessene Rechtsverteidigung von UNILEVER.
4. Haftung
4.1 Jegliche Schadensersatzverpflichtungen von UNILEVER und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dieser Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
4.2 UNILEVER lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Verletzungen ab, die im Zusammenhang mit den gewonnenen Artikeln entstehen könnten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Schäden oder Verletzungen durch die Nutzung, den Transport, die Aufbewahrung oder jeglichen anderen Umgang mit dem Snowboard. Die Ausübung von Snowboard-Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko. Die Gewinner verpflichten sich, die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen und die geltenden Verhaltensregeln für Schneesportler einzuhalten. UNILEVER übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung des Snowboards für einen bestimmten Zweck. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel anerkennen die Teilnehmenden diesen umfassenden Haftungsausschluss.
5. Vorzeitige Beendigung der Aktion
5.1 UNILEVER behält sich vor, die Aktion jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.
5.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung der Aktion nach Ziffer 5.1 sind ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen von UNILEVER: https://www.unilevernotices.com/privacy-notices/switzerland-german.html